Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

 

  1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  2. Auftragsabschluss
  3. Auftragsinhalt
  4. Auftragsabwicklung
  5. Plakate
  6. Werbeaufwanderhebung
  7. Datenschutz
  8. Verwendung von Bild- und Datenmaterial
  9. Dauerwerbung
  10. Behördliche Vorschriften
  11. Plakatbeschlagnahme
  12. Hindernisse
  13. Weitergabe von Werbeflächen
  14. Zahlungskonditionen
  15. Gewährleistung, Schadenersatz, Haftung
  16. Fälle des Haftungsausschlusses
  17. Rücktritt vom Vertrag durch Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen
  18. Schlussbestimmungen

 1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1.1 Geltung der AGB
Die Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen (im Folgenden „Anbieter“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Diese AGB gelten für alle Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber in der jeweils bei Auftragserteilung gültigen Fassung. Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich mit der Geltung dieser AGB einverstanden, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie hingewiesen wurde.


1.2 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zur geltenden Fassung dieser AGB sind nur wirksam, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt wurden. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig.


1.3 Änderungen der AGB
Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber in geeigneter Weise bekannt gegeben. Sie gelten als vereinbart und wirksam, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs bleibt der Vertrag nach den ursprünglichen Bedingungen bestehen.


1.4 Salvatorische Klausel
Falls eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein sollte, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Auftragserteilung nicht. Diese unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, dem Sinn und Zweck am nächsten kommenden, zu ersetzen und wird dadurch Bestandteil des Auftrages.

2. Auftragsabschluss

2.1 Schriftform als Formerfordernis
Der Auftragsabschluss zwischen der Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen (im Folgenden „Anbieter“) und dem Auftraggeber erfolgt ausschließlich in schriftlicher Form. Dies gilt sowohl für die Annahme als auch für die Ablehnung sowie für jede Änderung des Auftrages. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie in schriftlicher Form erfolgen.


2.2 Recht der Ablehnung
Der Anbieter behält sich das Recht vor, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Begründung der Ablehnung.


2.3 Auftragsbestätigung
Die Annahme des Auftrags erfolgt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Anbieter den Auftrag in dieser Form bestätigt hat

3. Auftragsinhalt

3.1 Leistungsumfang und Vergütung
Der genaue Leistungsumfang sowie die Vergütung des Auftrags werden im Rahmen des Auftragsabschlusses anhand des Angebots des Anbieters und der Auftragserteilung des Auftraggebers schriftlich festgelegt. Die spezifischen Leistungen, die erbracht werden, sowie der Preis sind in der Auftragsbestätigung detailliert aufgeführt.


3.2 Garantien des Anbieters
Der Anbieter garantiert, dass jedes gebuchte Werbemittel, wie zum Beispiel ein Plakat, mindestens die vereinbarte Aushangdauer im Aushang verbleibt. Sollte dies aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, nicht der Fall sein, wird der Anbieter das Werbemittel entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen nachbessern.

4. Auftragsabwicklung

4.1 Plakatkalender
Der Anbieter verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen und termingerechten Durchführung der
Plakatierung gemäß der vereinbarten Auftragserteilung. Die zeitliche Durchführung der
Plakatierung erfolgt nach dem Plakatkalender , der jährlich von Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen erstellt wird und integrierter Bestandteil dieser AGB ist. Die Plakatierung wird in der im Plakatkalender angegebenen Zeitspanne durchgeführt, jedoch kann keine
Gewährleistung für eine Durchführung an einem bestimmten Tag übernommen werden. Die
termingerechte Lieferung von Plakaten in einer mindestens mengenmäßigen Überlieferung von 20 % ist Voraussetzung für die fristgerechte Durchführung. Die Auftragsdurchführung erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter des Anbieters oder durch von
ihm beauftragte Dritte (Personen/Firmen).


4.2 Plakatlieferung
Die vereinbarte Anzahl an Plakaten sowie eventuelle Ersatzplakate sind zum vereinbarten Termin frei Haus und verzollt an das Lager des Anbieters zu liefern. Bei größeren Mengen erfolgt die Lieferung auf Paletten. Sollte die Lieferung verspätet erfolgen, trägt der Auftraggeber die Verantwortung, da trotzdem die volle Laufzeit berechnet wird. Eine verspätete Lieferung kann dazu führen, dass die Plakate nicht termingerecht und vollständig angebracht werden können. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, Sonderklebekosten zu tragen, die aufgrund der verspäteten Lieferung entstehen und zu einer verkürzten Laufzeit der Ankündigung führen.


4.3 Umsetzungen von Plakaten und Ersatzplakate
Es können Änderungen an der ursprünglichen Plakatierung vorgenommen werden, wenn dies aufgrund von Abbau, Umbau der Werbefläche, vorübergehender Einschränkung der Sichtbarkeit oder ähnlicher Umstände erforderlich ist. In solchen Fällen ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Anbieter zeitgerecht Ersatzplakate zur Verfügung zu stellen. Sollte der Auftraggeber nicht genügend Ersatzplakate bereitstellen, stellt dies eine Leistungshinderung dar, die der Auftraggeber zu vertreten hat

5. Plakate

5.1 Plakatformate
Die folgenden Plakatformate gelten gemäß der Ö-Norm A 1001:

 

  • 1-Bogen:       59,5 x 84 cm
  • 2-Bogen:       84 x 119 cm
  • 4-Bogen:     119 x 168 cm
  • 8-Bogen:     168 x 238 cm
  • 16-Bogen :  336 x 238 cm
  • 24-Bogen :  504 x 238 cm
  • 32-Bogen : 672 x 238 cm
  • 48-Bogen : 1.008 x 238 cm
  • 72-Bogen : 1.512 x 238 cm


Für Plakate ab dem 16-Bogen-Format ist zur genauen Auftragsdurchführung eine Klebeskizze
erforderlich. Plakatformate, die nicht den Abmessungen oder der Ö-Norm entsprechen bzw. von der
Bestellung abweichen, sind mit einem zusätzlichen Aufwand für Klebung und Papierkosten zu
berechnen. Die Plakate werden in einem 2- oder 4-Bogenraster geteilt. Für Plakatformate, deren Unterteilung
nicht dem 2- oder 4-Bogenraster entspricht, ist mit zusätzlichen Papier- und Klebekosten zu rechnen.


5.2 Zuschläge für Sonderformate
Sonderformate sind nach Vereinbarung möglich. Die Verrechnung erfolgt nach dem individuellen Auftrag. Für Plakate ab 8-Bogen , deren Teile nicht im 2-Bogen Hochformat oder 4-Bogen Querformat unterteilt sind, wird ein Zuschlag von 20 % berechnet. Plakate, die im Hochformat bestellt, jedoch im Querformat geliefert werden (und umgekehrt), sind in der Regel aus Gründen der Einteilung nicht möglich und können daher nicht berücksichtigt werden.


5.3 Papierqualität
Die Standardpapierqualität für die Plakate ist holfreies, einseitig glattes Plakatpapier mit einem Gewicht von mindestens 100 g/m² und höchstens 115 g/m² . Plakate, die auf dünnerem (und damit durchscheinendem) Papier gedruckt werden, kosten zusätzlich, da für die Unterlage zusätzliches Papier und Klebekosten anfallen.


5.4 Eigentumsübergang
Nicht verwendete Plakate gehen, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde, in das Eigentum des Anbieters über und können jederzeit entsorgt werden.


5.5 Kollektivplakate
Plakate, die Werbung für mehrere Produkte, Marken oder Leistungen unterschiedlicher Unternehmen darstellen, werden mit einem Aufschlag von bis zu 200 % berechnet.

6. Werbeaufwanderhebung

6.1 Weitergabe von Auftragsdaten
Der Auftraggeber stimmt zu, dass die Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen (im Folgenden „Anbieter“) berechtigt ist, bestimmte Auftragsdaten an zuständige Stellen weiterzugeben, die zur Durchführung von Werbeaufwanderhebungen in sämtlichen Medien notwendig sind. Diese Auftragsdaten umfassen insbesondere die Plakatstückzahl, Formatangaben und die gebuchten Bruttokontakte .


6.2 Zweck der Weitergabe
Die Weitergabe der Auftragsdaten erfolgt ausschließlich zu dem Zweck, die Werbeaufwanderhebung ordnungsgemäß durchzuführen und die vereinbarten Werbemaßnahmen in den entsprechenden Medien zu koordinieren.


6.3 Datenschutz
Die Weitergabe erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen . Der Anbieter stellt sicher, dass die Daten nur im notwendigen Umfang und ausschließlich zu den beschriebenen Zwecken genutzt werden. Weitere Informationen zur Verarbeitung und Speicherung der Auftragsdaten sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters zu finden.

7. Datenschutz

7.1 Erhebung und Verwendung von persönlichen Daten
Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine persönlichen Daten zu Evidenzzwecken , der Zusendung von Informationsmaterial sowie für das Rechnungswesen ermittelt, verwendet und, soweit gesetzlich zulässig, auch an Dritte weitergegeben werden.

Zu den persönlichen Daten zählen beispielsweise:
Name/Firma
Anschrift

Firmenbuchnummer

UID - Nummer
Telefonnummer
Faxnummer
E-Mail-Adresse


7.2 Weitergabe und Zweck der Datenverwendung
Die Übermittlung der angegebenen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen des Zahlungsverkehrs und für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags. Jede andere Form der Weitergabe oder Nutzung der Daten erfolgt nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.


7.3 Werbemaßnahmen und elektronische Kommunikation
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass ihm elektronische Post (z.B. per E-Mail) zu Werbezwecken zugesendet wird, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Diese Zustimmung gilt bis auf Widerruf.


7.4 Widerrufsrecht
Der Auftraggeber kann die Zustimmung zur Nutzung seiner Daten für Werbezwecke jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief an den Anbieter erfolgen. Der Widerruf hat keine Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung.


7.5 Datenschutzrechte
Der Auftraggeber hat das Recht, auf Antrag Auskunft über die von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten und diese ggf. berichtigen oder löschen zu lassen. Weitere Informationen zu den Datenschutzrechten des Auftraggebers sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters zu finden.

8. Verwendung von Bild- und Datenmaterial

8.1 Rechte zur Nutzung von Bild- und Datenmaterial
Der Auftraggeber räumt der Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen (im Folgenden „Anbieter“) das Recht ein, ihm zur Verfügung gestelltes Bild- und Datenmaterial (z.B. Fotos, Filme), das im Rahmen der Auftragsabwicklung zur Verfügung gestellt wird, für eigene Zwecke zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Nutzung des Materials für Werbung , Marketing und Werbezwecke des Anbieters, sowohl in Online- als auch Offline-Medien.

8.2 Umfang der Nutzung
Die Nutzung des zur Verfügung gestellten Materials ist nicht auf bestimmte Kampagnen oder Zeiträume beschränkt und darf weltweit erfolgen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter das Material auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiterhin nutzen darf, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen.


8.3 Rechte Dritter
Der Auftraggeber sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte an dem zur Verfügung gestellten Material verfügt, insbesondere dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung des Materials frei.


8.4 Keine Vergütung für die Nutzung
Der Auftraggeber erhält für die Nutzung seines Bild- und Datenmaterials durch den Anbieter keine gesonderte Vergütung . Die Nutzung des Materials erfolgt im Rahmen des vereinbarten Auftrags und der damit verbundenen Leistungen.

9. Dauerwerbung

9.1 Mindestlaufzeit und Kündigung
Eine Dauerwerbung hat eine minimale Laufzeit von sechs Monaten und kann mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Vertragsjahres gekündigt werden. Sollte der Auftraggeber die Dauerwerbung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigen, so bleibt der Auftraggeber verpflichtet, die vereinbarte Vergütung bis zum Ende der Laufzeit zu zahlen.


9.2 Bereitstellung der Werbeträger
Die Dauerwerbetafeln müssen spätestens 14 Tage vor Auftragsbeginn zur Verfügung gestellt werden. Verspätete Lieferungen führen nicht zu einer Verkürzung der vereinbarten Laufzeit. Die volle Laufzeit wird auch in Fällen von verspäteter Lieferung oder verspäteter Klebung berechnet.


9.3 Instandhaltung und Kosten
Der Auftraggeber trägt die Kosten für die Instandhaltung der Werbeträger, insbesondere für Reinigung und Erneuerung sowie für die Wiederherstellung bei Beschädigung oder Diebstahl der Werbeträger. Dies gilt auch, wenn die Schäden durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden.


9.4 Montagearbeiten
Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen ist verantwortlich für alle Montagearbeiten , die durch seine eigenen Mitarbeiter oder von ihm beauftragte Dritte durchgeführt werden, insbesondere für die Anbringung und Entfernung der Werbeträger. Für alle anderen Montagen, die nicht durch Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen vorgenommen werden, stellt sich das Unternehmen haftungsfrei.


9.5 Rückversetzen in den Ursprungszustand

Am Ende der vereinbarten Laufzeit sind alle Werbeträger und Werbeflächen in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die hierfür anfallenden Kosten (z.B. für Reparaturen, Entfernung von Aufklebern, etc.) trägt der Auftraggeber.

10. Behördliche Vorschriften

10.1 Verantwortung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Einhaltung der behördlichen Vorschriften in Bezug auf die Form und den Inhalt der Plakate, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Urheberrechte , Markenschutz , Zulassungen und alle anderen relevanten gesetzlichen Bestimmungen . Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Plakate keine Rechte Dritter verletzen und alle erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse vorliegen.


10.2 Haftungsfreistellung
Der Auftraggeber stellt das Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen von sämtlichen Ansprüchen und Schäden frei, die aufgrund der Nichteinhaltung behördlicher Vorschriften entstehen. Dies gilt insbesondere für Forderungen von Dritten, die durch die
Verbreitung oder Veröffentlichung von Plakaten verursacht werden, deren Form oder Inhalt gegen geltende Rechtsvorschriften oder Genehmigungsauflagen verstoßen.


10.3 Genehmigungen und Zulassungen
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen Genehmigungen , Zulassungen und Erlaubnisse (insbesondere für die Anbringung von Plakaten an öffentlichen oder privaten Flächen) zu beschaffen und die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Diese Verantwortung umfasst auch etwaige Kosten oder Strafen, die aufgrund fehlender Genehmigungen oder Verstöße gegen behördliche Vorgaben entstehen.

11. Plakatbeschlagnahme

11.1 Verantwortlichkeit des Auftraggebers
Im Falle einer Plakatbeschlagnahme oder Entfernung von Plakaten durch behördliche oder andere autorisierte Stellen, ist der Auftraggeber verpflichtet, das vollständige Plakatierungsentgelt in voller Höhe zu zahlen, unabhängig davon, ob die Plakate tatsächlich bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit ausgehängt bleiben konnten.


11.2 Kosten der Entfernung und Wiederherstellung
Zusätzlich zum Plakatierungsentgelt trägt der Auftraggeber alle Kosten für die Entfernung , das Überkleben oder Wiederherstellen der Plakate, falls diese durch die Beschlagnahme oder andere Maßnahmen nicht mehr in ihrem ursprünglichen Zustand verbleiben können.


11.3 Haftung bei Beschlagnahme
Der Auftraggeber stellt das Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die durch die Plakatbeschlagnahme oder die damit verbundenen Maßnahmen entstehen. Dies gilt insbesondere, wenn die Beschlagnahme auf Verstöße
gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter zurückzuführen ist.

12. Hindernisse

12.1 Behördliche Hindernisse
Sollten Ankündigungen durch die zuständige Behörde oder durch die Besitzer des Objektes , aus welchem Grund auch immer, abgelehnt oder eingestellt werden, oder wenn das Verfügungsrecht des Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen an den Werbeflächen nicht mehr besteht, hindert dies das Unternehmen an der vollständigen Erfüllung des Auftrages . In einem solchen Fall wird dem Auftraggeber ein Teil des bereits vorausbezahlten Entgeltes rücküberwiesen. Der Auftraggeber kann jedoch keine weiteren Ersatzansprüche oder Schadenersatzforderungen geltend machen.


12.2 Ablehnung durch den Österreichischen Werberat
Falls ein Auftrag vom Österreichischen Werberat beanstandet wird, wird das Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen die betreffende Werbung nicht veröffentlichen. Bereits laufende Werbekampagnen werden mit sofortiger Wirkung beendet. In diesem Fall hat
der Auftraggeber Anspruch auf eine Rückerstattung des anteiligen Entgelts, jedoch ohne
Anspruch auf weitere Ersatzleistungen oder Schadenersatz.


12.3 Vorübergehende Hindernisse
Kurzfristige Einschränkungen oder Störungen während der Laufzeit der Ankündigung (z.B. durch Wetterbedingungen, technische Probleme oder unvorhergesehene Ereignisse) berühren den Ankündigungsauftrag nicht. Der Auftraggeber hat in solchen Fällen keinen Anspruch auf
Rückerstattung eines Teils des Ankündigungsentgeltes, auf weitere Ersatzleistungen oder auf
Schadloshaltung.

13. Weitergabe von Werbeflächen

13.1 Untersagung der Weitergabe
Die Weitergabe oder Untervermietung von gebuchten Werbeflächen an Dritte ist strengstens
untersagt. Der Auftraggeber darf keine Rechte, die ihm im Rahmen des Auftrags eingeräumt
wurden, an Dritte übertragen oder diese Werbeflächen in irgendeiner Form weitervermitteln, es sei
denn, es liegt eine ausdrückliche, schriftliche Genehmigung des Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen vor.


13.2 Vertragsstrafen bei Verstoß
Im Falle eines Verstoßes gegen diese Regelung behält sich das Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen und Schadenersatzforderungen geltend zu machen. Der Auftraggeber haftet in diesem Fall für alle durch die unbefugte Weitergabe oder Untervermietung entstandenen Schäden.

14. Zahlungskonditionen

14.1 Fälligkeit der Zahlung
Die Rechnung des Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen wird mit dem Zeitpunkt der Auftragserteilung fällig. Der gesamte Auftragswert ist im Voraus zu bezahlen . Zahlungen sind ausschließlich an das Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen direkt zu leisten.


14.2 Gesonderte Preise
Für besondere Aktionen wie Geschäftsneueröffnungen, Wahlplakate in Wahlperioden und ähnliche spezielle Projekte wird die Preisgestaltung sowie die Konditionen individuell zwischen dem Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen und dem Auftraggeber zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbart.


14.3 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug werden die üblichen bankmäßigen Verzugszinsen berechnet. Das Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen kann dem Auftraggeber eine dreitägige Nachfrist gewähren. Sollte diese Frist ungenutzt verstrichen sein, wird die Ankündigung sofort entfernt
bzw. die Plakate überklebt . Wurde eine Leistung bereits erbracht, wird die Vergütung für diese
sofort fällig. Der Auftraggeber übernimmt sämtliche Schäden, die dem Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen durch den Zahlungsverzug entstehen, einschließlich der Inkassokosten und aller weiteren mit der Forderungseintreibung verbundenen Aufwände.


14.4 Außerordentliche Kosten
Der Auftraggeber verpflichtet sich, außerordentliche Kosten zu tragen, die durch besondere Leistungen entstehen, wie z.B. Zoll, Verpackungsmaterialentsorgung , Versandkosten , Rücksendung nicht verbrauchter Plakate , Überklebungen aufgrund von Werberat-Hinderungen oder zusätzliche Aufkleben von Streifen.


14.5 Forderungsaufrechnung
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen die Forderungen des Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen aufzurechnen, es sei denn, diese wurden schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

14.6 Stundung
Bei Stundung gelten die gleichen Zinsen wie unter Punkt 14.3 vereinbart.

 


14.7 Vergebührung des Vertrages
Etwaige gesetzlich vorgeschriebene Vergebührungen des Vertrages gehen zu Lasten des Auftraggebers.


14.8 Tarife
Die Berechnung des Auftrags erfolgt nach den gültigen Tarifen zum Zeitpunkt der Durchführung des Auftrags . Tarifanpassungen können aufgrund des Verbraucherpreisindex und anderer marktbedingter Faktoren jederzeit vorgenommen werden. Die Preise verstehen sich exkl.
Mehrwertsteuer und Werbeabgabe und sind im Voraus ohne Skonto zu zahlen.


14.9 Plakatstellenbewertung und TKP
Die Bewertung des Mediums Plakat erfolgt nach der Outdoor Server Austria Systematik und weist als Leistungswert unterschiedliche Bruttokontakte aus. Die Preisbildung basiert auf der Multiplikation der Bruttokontakte mit dem jeweils anzuwendenden Tausend Kontakt Preis (TKP) laut aktueller Preisliste.


14.10 Stornobedingungen

  • Gebührenfreie Stornierung: Eine gebührenfreie Stornierung ist nur bis spätestens 10 Wochen vor Klebebeginn möglich. Die Wochenfrist wird tageweise berechnet (z.B. fällt der Klebebeginn auf einen Donnerstag, endet die gebührenfreie Stornierung am Mittwoch um 24:00 Uhr)
  • Stornogebühren: Bei Rücktritt des Auftrags zwischen der 10. und 8. Woche vor Klebebeginn beträgt die Stornogebühr 10% , zwischen der 7. und 5. Woche sind es 20%, zwischen der 4. und 3. Woche 40%, und bei einem Rücktritt ab der 2. Woche vor Klebebeginn wird eine Stornogebühr von 100% der Brutto-Auftragssumme ohne Werbeabgabe fällig
  • Teilstornierung: Im Falle einer Teilstornierung wird die Gebühr nur für den stornierten Teil des Auftrags berechnet
  • Gutschrift bei Ersatzaufträgen: Wird der Auftrag innerhalb von 4 Monaten (jedoch im Kalenderjahr der Auftragserteilung) in gleichem Umfang und zu gleichen Konditionen erneut durchgeführt, wird die Stornogebühr gutschrieben
  • Schriftform der Stornierung:  Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen (per Post, Fax oder E-Mail). Für die Rechtzeitigkeit gilt der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen
  • Fristen bei kurzfristigen Buchungen: Wird der Auftrag innerhalb von 4 Wochen vor Klebebeginn gebucht, kann eine gebührenfreie Stornierung nur innerhalb von 48 Stunden nach Buchung erfolgen. Ab dem 2. Tag vor Klebebeginn wird eine Stornogebühr von 40% fällig, und ab der 2. Woche vor Klebebeginn beträgt die Stornogebühr 100%.
  • Bereits entstandene Produktionskosten müssen immer vom Auftraggeber getragen werden.

15. Gewährleistung, Schadenersatz, Haftung

15.1 Gewährleistung
Das Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen gewährleistet nicht, dass die Ankündigungen während der gesamten vereinbarten Laufzeit ohne Unterbrechung sichtbar sind. Es kann Fälle geben, auf die das Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen keinen Einfluss hat, wie zum Beispiel Vandalismus , Beschädigungen durch Dritte oder ähnliche Ereignisse. In solchen Fällen übernimmt das Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen keine Haftung.


15.2 Keine Ersatzansprüche bei Beschädigungen
Der Auftraggeber kann im Fall von beschädigten, verschmutzten oder nicht rechtzeitig gewechselten Ankündigungen keine Ersatzansprüche geltend machen. Dies gilt insbesondere für Fälle, die außerhalb des Einflussbereiches desAdrian Nacu Ankündigungsunternehmen liegen.


15.3 Reklamationen
Reklamationen sind unverzüglich und schriftlich während der laufenden Ankündigung geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Reklamation detailliert zu begründen, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen.


15.4 Rechte des Auftraggebers bei berechtigter Reklamation
Im Falle einer berechtigten und rechtzeitigen Reklamation steht dem Auftraggeber lediglich das Recht auf Verbesserung oder Austausch der beanstandeten Leistung zu. Eine Minderung der vereinbarten Vergütung oder ein Ersatzanspruch (z.B. Schadenersatz) sind ausgeschlossen, es sei denn, die Reklamation betrifft Mängel, die das Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen zu vertreten hat.


15.5 Haftung
Die Haftung des Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen für Schäden (z.B. durch Beschädigung, Verlust oder Nichterfüllung des Auftrags) ist auf den Auftragswert des jeweiligen Ankündigungsauftrags begrenzt, es sei denn, es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.


15.6 Höhere Gewalt
Für Ereignisse höherer Gewalt , wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, behördliche Anordnungen oder andere unvorhersehbare und unverschuldete Ereignisse, übernimmt das Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen keine Haftung. In diesen Fällen verlängert sich die Leistungspflicht des Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen um die Dauer der entsprechenden Störung.

16. Fälle des Haftungsausschlusse

16.1 Höhere Gewalt
Im Falle von höherer Gewalt , wie insbesondere Naturkatastrophen (z.B. Erdbeben, Überschwemmungen), außergewöhnlichen Witterungseinflüssen (z.B. Stürme, Kälte- und Regenperioden), Krieg, politischen Unruhen oder ähnlichen Ereignissen, die außerhalb der Kontrolle des Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen liegen, entfällt die Haftung des Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen für Verzögerungen oder Nichterfüllung des Auftrags. In solchen Fällen ist das Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen berechtigt, die Leistungsverbesserung oder Ausführung zu verweigern, falls dies aufgrund der Umstände unmöglich oder unzumutbar ist. Der Auftraggeber hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz und es besteht kein Anspruch auf Ersatz von nicht erbrachten Leistungen.


16.2 Haftung für Werbeerfolg
Das Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen haftet nicht für den Werbeerfolg der durchgeführten Plakatierung oder Werbemaßnahme. Der Erfolg der Werbemaßnahme hängt von verschiedenen Faktoren ab, die vom Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen nicht kontrolliert werden können (z.B. Marktbedingungen, Zielgruppenansprache, allgemeine Werbewirkung).


16.3 Überklebungen aufgrund einstweiliger Verfügungen

Wird eine einstweilige Verfügung erlassen, die das Überkleben von Plakaten verlangt, übernimmt das Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen keine Haftung für die zeitgerechte und lückenlose Überklebung aller betroffenen Plakate. Das Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen wird sich bemühen, die Überklebung so schnell wie möglich durchzuführen, übernimmt jedoch keine Garantie für eine vollständige oder ununterbrochene Klebung, insbesondere wenn dies durch die verfügbaren Ressourcen oder äußere Umstände
erschwert wird.


16.4 Farbveränderungen und Drucktechniken
Das Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen übernimmt keine Haftung für Farbveränderungen oder Qualitätsminderungen von Plakaten, die durch den Einsatz bestimmter Drucktechniken (z.B. Digitaldruck ) oder Witterungseinflüsse (wie z.B. UV Strahlung , Regen, Wind) verursacht werden. Plakate, die auf bestimmte Weise bedruckt werden (insbesondere bei schnellen Trocknungstechniken oder speziellen Farben), können in bestimmten Fällen unter natürlichen Witterungsbedingungen ihre Farbbrillanz verlieren. Dies liegt außerhalb
des Einflussbereiches des Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen.

17. Rücktritt vom Vertrag durch Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen

17.1 Recht zum Rücktritt
Das Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen ist berechtigt, den Auftrag nicht auszuführen oder die Ankündigung jederzeit zu entfernen, wenn die Leistungsausführung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich ist oder die leistungshindernden Umstände trotz Setzen einer Nachfrist weiterhin bestehen. Ein solcher Rücktritt kann insbesondere in den folgenden Fällen erfolgen:

  • Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen: Sollte das Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen nach Annahme des Auftrags feststellen, dass die Form oder der Inhalt des Plakats unbekannt waren und diese gegen gute Sitten , behördliche Vorschriften oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verstoßen, ist das Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall bleibt der Auftraggeber dennoch zur Zahlung des vollständigen Ankündigungsentgelts verpflichtet.
  • Zweifel an der Bonität des Auftraggebers: Sollte begründeter Zweifel an der Bonität des Auftraggebers bestehen (z.B. bei Eröffnung eines Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens oder wenn ein solches Verfahren aufgrund fehlender Kostendeckung abgewiesen wurde), kann das Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen vom Vertrag zurücktreten.
  • Nicht-Einhaltung der Zahlungsbedingungen: Falls der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhält, ist das Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen berechtigt, den Auftrag zu stornieren oder die Ankündigung zu entfernen.
  • Ablehnung durch den österreichischen Werberat: Sollte der österreichische Werberat den Auftrag ablehnen, ist das Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen berechtigt, den Auftrag abzulehnen oder die laufende Werbemaßnahme zu beenden.


17.2 Konsequenzen eines Rücktritts
Im Falle eines Rücktritts gemäß diesen Bestimmungen ist der Auftraggeber verpflichtet, das Ankündigungsentgelt in voller Höhe zu zahlen, auch wenn der Auftrag nicht oder nicht vollständig ausgeführt wurde.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Anzuwendendes Recht
Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen und dem Auftraggeber gilt ausschließlich österreichisches Recht. Es findet der Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen (wie z. B. das UN-Kaufrecht) statt, und die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.


18.2 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten , die sich unmittelbar aus der Rechtsbeziehung zwischen dem Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen und dem Auftraggeber ergeben, wird als Gerichtsstand das für den Sitz des Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.


Ungeachtet dieser Regelung ist das Adrian Nacu Ankündigungsunternehmen berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen
Gerichtsstand zu verklagen

Fragen oder anmerkungen?

Wenn Sie Fragen zu unseren AGB haben oder weitere Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Anliegen zu klären und Ihnen bei Bedarf weiterzuhelfen.